...und wenn dann doch was passiert kann sich plötzlich niemand erinnern. Ich würd mir sowas immer schriftlich bestätigen lassen.
Tuning - Erfahrungen Garantieentfall
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...und wenn dann doch was passiert kann sich plötzlich niemand erinnern. Ich würd mir sowas immer schriftlich bestätigen lassen.
Hast ja recht
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Hat denn sonst noch jemand hier im Forum weitere Erfahrungen gesammelt? Bin bezüglich Änderungen auch noch etwas hin und her gerissen.
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Ich würde es einfach machen. Wenn was passiert (wie oben erwähnt, unwahrscheinlich) würde ich direkt den originalen auspuff drunter basteln und dann zu Opel gehen
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In meinem Fall gehts um Federn und die muss man auch eintragen lassen. Dann ist leider nichts mal eben wieder zurückgebastelt, wenns in den Papieren steht.
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Habe die H+R Federn drin und eingetragen wird aber nichts eingetragen in die Papiere man muss nur den Wisch von der Eintragung mitführen
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jap, so wie OP-150 mach ichs auch. Wie es nun mit Federn in der Hinsicht aussieht, weiß ich nicht.
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Moin,
wenn ein Bauteil mit ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis) geliefert wird und nach einer fachmännischen Montage am Fahrzeug Probleme hervorruft, wie zum Beispiel zu starker Gemischabfall -> MKL an oder so Späße, dann ist m.W.n. der originale Rest des Fahrzeugs trotzdem VOLL Garantiefähig.
Man kann doch auch bei Opel beispielsweise OPC Pakete und Ausstattungen zukaufen, die dann ab Werk verbaut sind; da es sich beim OPC um einen Drittanbieter handelt, der rechtlich NICHTS mit OPEL zu tun hat, hätten ja alle OPC Fahrer das gleiche Garantieproblem.
Also: sinngemäß ausgedrückt,
WENN ein Bauteil eine ABE hat, dann darf das keine Probleme geben bei einem auftretenden Garantiefall.ANDERS ist das zum Beispiel bei den ganzen Chips und Motortuninggeschichten.... Die haben aber eben auch keine ABE.. sondern maximal ein Bauartgutachten, mit dem eine Eintragung beim TÜV theoretisch möglich ist...
Opel steht natürlich frei zu prüfen, ob eine geänderte AGA einen "Defekt" am Motor herbeigeführt hat.
Mir ist aber in meiner Autolaufbahn auch noch kein Auto untergekommen, wo durch einen Satz Federn oder eine AGA eine Garantierelevante Beschädigung am Fahrzeug hervorgerufen wurde...
Ich kann aber auch die LEute verstehen, die sich sagen: Kein Risiko ist besser als klein Risisko
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Wenn Du beim Tüv warst um die eintragen zu lassen bekommst Du ein Gutachten das der Umbau genehmigt ist. Damit kannst, musst Du aber nicht zur Kfz- Zulassungsstelle fahren um die Änderung auch in die Papiere eintragen zu lassen.
Der Rennleitung reicht aber das Gutachten vom Tüv.
War bei mir jedenfalls immer so. Somit stand bei mir auch nie etwas in den Papieren und hätte jederzeit wieder zurück gerüstet werden.
Am besten unterhälst Du Dich da mal mit Deinem freundlichen Tüvprüfer. -
Das Gutachten muss erst bei der nächsten Vorstellung bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werden. Also zb. bei Halterwechsel. Bis dahin kannst du Problemlos mit dem Gutachten im Handschuhfach herumfahren.