Fahrtkosten/Pendlerpauschale

  • Hallo zusammen !


    Ab dem 01.07 ist es soweit, ich habe ein Angebot von der Konkurrenz bekommen und werde die Firma wechseln.
    Neben dem finanziellen Vorteil gibt es einen großen Nachteil:
    Die zu fahrende Strecke verdoppelt sich von 40 km am Tag auf 80 km.


    Nun meine Frage, weiß jemand wie das mit dieser Pendlerpauschale funktioniert?
    Die Berechnung ist mir klar:
    40km * ~220 Arbeitstage * 0,30 € = 2640 €


    Aber bekomme ich dann wirklich 2640 € bei meiner Steuererklärung wieder?


    Vielleicht hat da ja schon jemand Erfahrungen gemacht und ich hoffe, dass ich das Thema im richtigen Bereich gepostet habe!

  • Ich bin kein Steuerberater aber vielleicht hilft es dir ja.


    Du hast das schon richtig ausgerechnet es sind 2640€ die du als Fahrtkosten ansetzen kannst.


    Du bekommst aber nicht 2640 € wieder sondern, dass ist der Betrag den du von deinem gesamten Bruttoarbeitslohn für das ganze Jahr abziehen kannst.


    Beispiel (hier sind keine korrekten Zahlen genannt sondern einfach nur erfunde):


    Du hast im gesamten Jahr 20XX 50.000€ verdient.
    Davon hast du ja jeden Monat im Jahr 20XX Steuer bezahlt, diese belaufen sich auf 14.000€.


    Jetzt gibst du bei der Steuererklärung aber an, dass du 2640€ an Fahrtkosten hattest.
    Das heißt du hast nicht mehr 50.000€ verdient sondern nur noch 47.360 €.
    Also musst du auch nur Steuern für 47.360 € zahlen.
    Das wären dann also nur 13.000€ Steuern die du hättest zahlen müssen.


    Also bekomst du 1000€ wieder. So funktioniert die Steuererklärung mit allen Punkten im Prinzip.



    In deinem Fall jetzt gilt für 2016 ja für die Zeit 01.01.16 - 30.06.16 die 20km und dann 01.07.2016 - 31.12.2016 40 km.


    Wichtig: Man kann nur eine Strecke absetzten, nicht Hin-und Rückweg sondern nur eine.

    Mit freundlichen Grüßen
    agentsmith1612

  • Hallo Thorben,


    nein du bekommst da keine 2640,-€ zurück.
    Die von dir errechneten 2640,-€ zählen zu den Werbungskosten. Da du ja schon 1000,-€ Werbungskosten pauschal abgezogene bekommst bleiben dir also effektiv noch 1640,-€.
    Diese Werbungskosten ( wenn du außer Fahrtkosten nichts mehr anzurechnen hast ) von in diesem Fall 2640,-€ werden dir von deinem zu veersteuernden Einkommen abgezogen, sprich dein zu versteuerndes Einkommen verringert sich um diesen Betrag.


    Beispiel:
    Du hast ein zu verst. Jahreseinkommen von 40.000,-€
    Für dieses hast du dann bereits monatlich LSt, Kirchensteuer, Soli gezahlt.
    Jetzt werden aber von diesem die o.g. 2640,-€ Werbungskosten abgezogen.
    Also hast du dann nur noch 37.360,-€ zu versteuerndes Einkommen.
    Von diesem wird nun auch die LSt., Kirchensteuer und Soli berechnet ( welche ja nun geringer ist als die bereits gezahlte ).
    Die Differenz bekommst du nun als Steuererstattung zurück.


    Ich hoffe es ist verständlich erklärt.



    edit: ich war zu langsam^^

    Viele Grüße,
    Frank


    Seit 25.04.16:
    Corsa E, 5-Türer, 1,4l 101PS, Color Edition, Smaragd grün, Stoff Sunbeam gelb, Tripple Cross Bi-Color schwarz 7Jx17, OPC-Line, IL 4.0


    Außerdem:
    Astra J Sportstourer 2,0 CDTI 165 PS, Exclusiv, EZ 07/2014