Neue Seitenblinker für meinen Corsa

  • Ich habe mich wohl verguckt, ich glaube die Dinger haben kein E-Prüfzeichen, alleine deswegen würde ich sie mir schon nicht einbauen. Die mit den drei LEDs (ohne Opel-Zeichen) haben eins.

    Ich habe mich gerade erkundigt: die Blinker haben das E-Prüfzeichen. Durch ihre Lasierung sollen sie aber angeblich nicht nach STVO zulässig sein. Stimmt das?

    Einmal editiert, zuletzt von dhmobil ()

  • Ist so wie mit lasierten Rückleuchten, ist auch nicht erlaubt. Ich würde es mir an deiner Stelle überlegen. Gerade wenn es denn schon so auffällig "Nicht Original" ist

    Kompatibilitätsliste IL R3 & 4 | Umbau IL R3 zu R4

    03/16 - 12/20: Corsa E 1.0 116 PS, Innovation, Smaragd Grün, Park-Lenk-Assistent, RFK, IL R3/4, Thermatec, Sitz- & Lenkradheizung <3

    12/20 - 10/23: Corsa F 1.2 Benziner 130 PS, Perl blau, Dach in schwarz, Active Drive Assist, Leder, IntelliLux Matrix LED, MAL, 17" BiColor <3

    10/23: Astra L Hybrid, GS, 180 PS Automatik, Kardio Rot, Dach Karbon Schwarz, 18" BiColor, Intelli-Drive 1.0, Intelli-Vision, IntelliLux Pixel LED, 7,4 kW OBC, Navi :w0008:

  • Über solche Themen sollte ich mich wirklich in Zukunft im Voraus erkundigen.


    Das heißt sämtliche lasierten Leuchten sind in Deutschland verboten - es sei denn man lässt sie vom TÜV eintragen!?
    Du ( @mj1985 ) hattest oben erwähnt, dass sie zulässig wären da sie das E-Prüfzeichen (haben sie wirklich - habe es überprüft) haben und orange leuchten.

  • Wenn du dir Rückleuchten mit E-Prüfzeichen besorgst und diese dann lasierst, dann nützt die das E-Prüfzeichen auch nichts.

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  • Das heißt sämtliche lasierten Leuchten sind in Deutschland verboten - es sei denn man lässt sie vom TÜV eintragen


    Sobald Leuchten auch nur 1% Laser sind verlieren sie ihre Bauartgenemigung...
    Selbst wenn du einen TÜV finden solltest der sie einträgt ändert das nichts an deiner erlöschenen Betriebserlaubnis...
    Einzig eine einzelabnahme beim lichttechnischen Institut ist möglich, die kann je nach Scheinwerfer oder Leuchte mal schnell ein paar Tausend Euro kosten...
    Fällst du durch, ist das Geld weg.


    Habe mich zu diesem Thema informiert, wollte meine Rückleuchten kassieren lassen...
    Nun lasse ich das aber ;(

  • Sobald Leuchten auch nur 1% Laser sind verlieren sie ihre Bauartgenemigung...
    Selbst wenn du einen TÜV finden solltest der sie einträgt ändert das nichts an deiner erlöschenen Betriebserlaubnis...
    Einzig eine einzelabnahme beim lichttechnischen Institut ist möglich, die kann je nach Scheinwerfer oder Leuchte mal schnell ein paar Tausend Euro kosten...
    Fällst du durch, ist das Geld weg.

    Oh man oh man. ;( Aber LEDs sind doch heutzutage in jedem 3. Auto eingebaut als Scheinwerfer bzw. Richtungsanzeiger.


    Habe mich zu diesem Thema informiert, wollte meine Rückleuchten kassieren lassen...
    Nun lasse ich das aber


    Hast du zufällig noch die gesetzlichen Quellen, falls du da was gefunden hast. Suche nun schon seit Stunden bei Google. In der STVO steht meines Erachtens zum Beispiel dazu fast gar nichts. Da steht nur in welcher Farbe (in Bezug auf Seitenblinker) sie leuchten dürfen und in welchem Intervall.

  • Hast du zufällig noch die gesetzlichen Quellen, falls du da was gefunden hast.

    ...vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.


    Gerne antworten wir Ihnen:


    Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.


    Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.


    Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.


    Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.


    Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.


    Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.


    Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:


    LTIK Lichttechnisches Institut der
    Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
    Kaiserstraße 12
    76128 Karlsruhe
    Tel.: (07 21) 6 08 25 51
    Fax: (07 21) 66 19 01


    TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
    Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
    12681 Berlin
    Tel.: (0 30) 64 19 72 32
    Fax: (0 30) 64 19 72 33
    Internet: http://www.TUV.com

  • Ah, sehr netter Text. Danke!


    Das heißt dann doch aber, wenn die Seitenblinker das E-Prüfzeichen haben, sind diese schon geprüft und zulässig. Können also "ohne Bedenken" eingebaut werden.
    Oder verstehe ich da den Text falsch?

  • Das heißt dann doch aber, wenn die Seitenblinker das E-Prüfzeichen haben, sind diese schon geprüft und zulässig. Können also "ohne Bedenken" eingebaut werden

    sofern sie in keiner Weise verändert wurden ja.


    Da du aber schriebst " durch die lasierung " hat sich das Thema E-Prüfzeichen aber erledigt...


    Es sei denn sie wurden mit Lasierung geprüft.

  • Das ist jetzt die Frage. Da werde ich heute Nachmittag nochmal in telefonischen Kontakt mit dem Käufer treten.
    Aber das E-Prüfzeichen haben sie.


    Blöde Frage: was versteht man in dem Zusammenhang unter "lasiert"? Ich würde darunter die "schwarze Beschichtung" verstehen.