Richtig - lasiert, lackiert, foliert... halt alles was die lichtdurchlässigkeit beeinträchtigt
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Merci!
Ich erkundige mich dann nochmal nachher beim Händler bezüglich der E-Prüfung. -
In der Anzeige von den Blinkern steht eindeutig das sie lasiert sind und deshalb auch nichts von E-Prüfzeichen (die die ich bei Ebay/Ebay Kleinanzeigen gefunden habe)
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In der Anzeige von den Blinkern steht eindeutig das sie lasiert sind und deshalb auch nichts von E-Prüfzeichen (die die ich bei Ebay/Ebay Kleinanzeigen gefunden habe)
https://www.ebay-kleinanzeigen…-adam/485819890-223-21916
DIe hatte ich gekauft. Da steht nichts dergleichen. -
Die gleichen gibt es auch bei Ebay, kein E-Prüfzeichen erwähnt.
"Die Blinker sind mit speziellem Klarlack versiegelt."
Ich gehe mal stark davon aus, das die so eigentlich nicht erlaubt sind. Das musst du dann selbst entscheiden ob es dir das Risiko wert ist
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Mal nur so nebenbei.... wenn ich manchmal so dahin fahre und sehe was manche Autos für Beleuchtungseinrichtungen haben ( Blinklicht im Scheinwerfer integriert, allen voran VW ) da frag ich mich schon wer so was genehmigt, bzw. eine Typengenehmigung ausstellt.
Die sind bei eingeschaltetem Fahrlicht so gut wie nicht zu erkennen..... -
So, die "offizielle" Aussage vom TÜV (Rheinland-Pfalz) ist bei mir eingtroffen:
"Nach §22a der StVZO benötigen alle Fahrzeugteile eine Bauartgenehmigung, welche durch das "E-Prüfzeichen" bestätigt wird. Nach §54 der StVZO dürfen Fahrtrichtungsanzeiger (unter die auch die Seitenblinker fallen) nur in orange Leuchten. Trifft beides für ein Bauteil zu, darf dieses auch eingesetzt werden. Wird das Bauteil nach der Genehmigung (E-Prüfzeichen) nochmals bearbeitet (wie in meinem Fall), verliert das Bauteil automatisch seine Genehmigung - egal welche Veränderungen vorgenommen wurden."
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So, die "offizielle" Aussage vom TÜV (Rheinland-Pfalz) ist bei mir eingtroffen:
"Nach §22a der StVZO benötigen alle Fahrzeugteile eine Bauartgenehmigung, welche durch das "E-Prüfzeichen" bestätigt wird. Nach §54 der StVZO dürfen Fahrtrichtungsanzeiger (unter die auch die Seitenblinker fallen) nur in orange Leuchten. Trifft beides für ein Bauteil zu, darf dieses auch eingesetzt werden. Wird das Bauteil nach der Genehmigung (E-Prüfzeichen) nochmals bearbeitet (wie in meinem Fall), verliert das Bauteil automatisch seine Genehmigung - egal welche Veränderungen vorgenommen wurden."
Also künftig Hände weg von Billigkitsch und für das Geld ein leckeres Eis essen bei dem herrlichen Wetter
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so billig waren die nicht. 40€ das Stück! Und die waren wirklich gut. Von der Qualität her konnte man nicht meckern.
Aber für die 40€ werde ich mir das nächste Mal wirklich lieber ein Eis kaufen!...ein verdammt großes Eis!!! -
so billig waren die nicht. 40€ das Stück! Und die waren wirklich gut. Von der Qualität her konnte man nicht meckern.
Aber für die 40€ werde ich mir das nächste Mal wirklich lieber ein Eis kaufen!...ein verdammt großes Eis!!!40€ das Stück,da hast aber viele Lose an der Kirmesbude gekauft,Späßle
Man lernt immer dazu beim Tuning