DieSonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der Anlage
23, 34
2. Ausfertigung
27, 33
4. Ausfertigung
26
6. Ausfertigung
2, 4, 24
7. Ausfertigung
21, 25, 29, 31
8. Ausfertigung
12
9. Ausfertigung
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die
Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäߧ13 Fahrzeug Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
So steht es in meiner ABE.