Danke für die Antwort mit der man auch was anfangen kann. Ich habe mir den Link zum Bußgeldkatalog durch gelesen. Und da steht eindeutig drin egal ob mit ABE das sie eingetragen werden müssen. Damit ist jetzt Klarheit geschaffen. Dachte mir schon sowas.
Und wie man sieht kann mann nicht alles glauben was der " Nette Herr" vorher behauptet hat;)
Danke für die Antwort Norry1st
Spurplatten mit ABE
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Bleibt mal locker...
In diesem Sinne habe ich unnötiges mal entfernt... Falls jemand seinen Beitrag vermisst
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Spurplatten MÜSSEN nach §19 (auch mit ABE) abgenommen werden ‼️
Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren, EZB 1&2, wird automatisch vorgenommen bei einer Ummeldung, bzw. Wiederzulassung des Fahrzeuges.
EasY PiSi