Steht im Wartungsplan leider ganz am Schluß und wird gerne überlesen.
„Scheckheftgepflegt“ ist eine Beschaffenheitsvereinbarung und damit rechtlich bindend. Wer ein Fahrzeug als scheckheftgepflegt kauft, hat damit auch Gewährleistungsrechte, falls sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für diese Bezeichnung nicht erfüllt sind. Als Gewährleistungsrechte kommen Nacherfüllung (in der Praxis nur schwer umsetzbar), Rücktritt oder Minderung, und ggf. Schadensersatzansprüche in Betracht.
Nur mal so am Rande...