Laut BGB 2x https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
Danach kann man nach einer Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist halt dann juristischer Kleinkrieg und sicherlich keine schöne Sache. Und man muss sich mal mit dem Kleingedruckten des Herstellers auseinandersetzen. Möglich das dort was anderes drinsteht, was man mit dem Kaufvertrag bei nem kleinen Häkchen mit unterschrieben hat.
Aber malen wir mal nicht den Teufel an die Wand und hoffen auf eine gute Lösung!