Wobei ich damit bisher auch einmal durch die HU, durch eine Polizeikontrolle wg. zu schnellem fahren (wo sie zum Glück KEIN Messfahrzeug hatten, war auf der Stadtautobahn bei erlaubten 80 ca 160 gefahren, aber abends um 23 Uhr, bei komplett leerer Bahn) und auch durch die Eintragung meiner Räder gekommen bin. Nur letztes Jahr in Dortmund hat mich ein Polizist angesprochen.
Aber da das Auto auf Privatgelände stand, ist nichts passiert. Allerdings bin ich dann lieber abgehauen.
Natürlich kann man auch Glück haben, aber habe dir ja damals gesagt und im Kaufvertrag schriftlich fixiert, dass das im Rahmen der StVO nicht erlaubt ist und somit die Betriebserlaubnis erlischt.
Selbstverständlich bin ich mit den Gedanken im Kopf, aber auch bewusst gefahren und mir ist auch nichts passiert. Wo kein Kläger, da kein Richter. Natürlich nicht zur Nachahmung empfohlen, aber irgendwas findet man an (fast) jedem getunten Kraftfahrzeug