Und wieder 30 Km mehr auf der Uhr, jetzt wissen wir warum du gestern nicht mehr die Bilder drehen konntest
Hast du Winterräder ohne TPMS Sensoren drauf, weil auf allen Bildern die Warnleuchte an ist?
Wenn ja ab zum Händler es ist nicht zulässig
Zitate aus dem Schreiben des Ministeriums an den BRV: "[...] Die nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen, die gemäß der Verordnung (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, mit Rädern ohne TPMS-Sensoren ist nicht zulässig. Eine solche Ausrüstung stellt eine Abweichung zu der vorgenannten EG-Verordnung mit der Folge der Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges dar. [...] Ein nicht funktionstüchtiges TPMS-System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als 'geringer Mangel' eingestuft, jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. [...]"
Gruß
Frank