Motorhauben-Lackierung muss angegeben werden. Soweit bin ich mir recht sicher. Meine D-Haube wurde aufgrund des Motorhauben-Rostproblems auch komplett lackiert und das wurde beim Verkauf mit reingeschrieben. Der Wagen war damit kein Unfallwagen, es wurde lediglich notiert.
Selbst wenn wegen kleiner Steinschläge eine Lackierung erneuert wurde, muss das angegeben werden. Da hat sich zumindest einer nicht an das Gesetz gehalten. Ob der Händler da aus der Nummer raus ist, kann ich nicht sagen. Es ist aber schon verwunderlich, dass auch die Motorhaube wegen Kratzer lackiert werden musste. Da würde ich investigativ tätig.
(Bescheißen kann ich mich alleine, da brauche ich keine fremde Hilfe)