Und was macht das für einen Sinn?
Wieso darf ich laut Gesetz dann keine 17" Reifen aber dafür 17" Felgen fahren ?
und im Fahrzeugschein steht ja auch nur eine von mehreren Reifengrößen drin, soweit ich weiß auch immer die kleinste .
Also in meinen Augen ist das alles Blödsinn.
In dem Gutachten der Felge stehen ja für mein Fahrzeug in Kombination mit der Felge zugelassene Reifengrößen.
''Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr............
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. ''
''Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.''