Beiträge von Alcatraz

    Genau so sehe ich das auch !


    Solange das Fahrzeug im Gutachten steht und keine Auflagen drin stehen ist es eigentlich erlaubt.


    Und da die größeren und somit auch breiteren Felgen eine kleinere ET haben ist ja auch der Lenkeinschlagbegrenzer auch nicht erforderlich oder ?



    Auszug aus der ABE:



    ''Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr............
    des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
    den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. ''


    ''Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
    der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    (FZV) nicht erforderlich.''


    Hallo ! :)


    Habe hier mich was ''erlaubte Felgengrößen'' angeht schon durchgelesen, bin aber doch noch verwirrt.
    Stimmt das jetzt das ich ohne das Sportfahrwerk und den Lenkeinschlagbegrenzer nur bis max. 16 Zoll fahren darf ?
    Und warum ?


    Ich würde gerne 17 Zoll montieren und finde auch einige Felgen mit ABE.
    In keiner der Listen der Gutachten steht etwas davon das man die Felgen nicht fahren darf.


    Was jetzt ?
    Hier heißt es nein, in dem Gutachten ja ?!?!?!


    Was sagt die Polizei / der TÜV dazu ?
    Solange das Fahreug im Gutachten steht ohne spezielle Bemerkungen ist das doch eigentlich legal oder ?



    Beispiel im Bild.
    Gutachten für 17 Zoll Felgen für Corsa E von 51-85 KW


    Gruß Christian

    1,4l , 90 Ps Sauger.


    im Schnitt 6,5l Super.


    Landstraße und Stadt ca. 5,9-6,4l
    Autobahn ca. 7-7,5l


    Berechnung des BC passt perfekt und weicht nichtmal um 0,1l ab.