Seit dem 01.07.2009 wird die Kfz-Steuer auf eine neue Art berechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt spielte der Kohlendioxidausstoß noch keine Rolle. Bei der neuen Berechnung der Kfz-Steuer ist er maßgeblich an der Höhe der Steuer beteiligt. Neben dem Hubraum spielt daher nun die Schadstoffemission eine wichtige Rolle. Grundlage für die Berechnung sind die sogenannten Schadstoffklassen. Die beste und damit günstigste Schadstoffklasse ist die Euro 6-Norm. Die Berechnungsgrundlage gilt sowohl für Personenkraftwagen als auch Motoräder. Die Berechnung erfolgt pro angefangene 100 ccm Hubraum.
Die Kosten unterscheiden sich außerdem noch bei Diesel- und Benzinfahrzeugen. Die Kosten liegen bei Dieselfahrzeugen zwischen 9,50€ pro 100 ccm Hubraum in der Klasse Euro 6 bis zu 37,58€ in der Klasse aller übrigen Fahrzeugen, mit einer angenommen sehr hohen Schadstoffbelastung. Bei den Benzinmotoren reichen die Kosten von 2€ bis zu 25,36€ pro 100ccm Hubraum.
Zudem spielt die Erstzulassung eine Rolle für die Höhe der Kfz-Steuer. Bei Dieselmotoren beeinflusst auch das Vorhandensein eines Rußfilters die Höhe der Kfz-Steuer. Für Oldtimer mit einem entsprechenden Nummernschild muss pauschal 191€ im Jahr gezahlt werden. Bei Fahrzeugen mit anderen Motoren, wie beispielsweise einem Elektromotor, berechnet sich die Kfz-Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht, bei Kfz mit mehr als 3.500 Kilogramm zusätzlich nach der Geräusch- und Schadstoffemission.
Bei Wohnmobilen berechnet sich die Kfz-Steuer nach der zulässigen Gesamtmasse unter Bezug auf die Schadstoffemission. Motorräder werden mit 1,84€ pro angefangene 25ccm Hubraum besteuert. Alle Leichtkrafträder, die weniger als 11 kW und nicht mehr als 125 ccm haben, sind von der Kfz-Steuer befreit.