Beiträge von Chrisn

    Ansonsten spachteln, schleifen, dir ein chickes Design überlegen und beide Spiegel folieren.
    Ist die günstigste alternative die mir einfällt, was je nachdem was du dir aussuchst auch gut aussehen kann

    Das heißt dann doch aber, wenn die Seitenblinker das E-Prüfzeichen haben, sind diese schon geprüft und zulässig. Können also "ohne Bedenken" eingebaut werden

    sofern sie in keiner Weise verändert wurden ja.


    Da du aber schriebst " durch die lasierung " hat sich das Thema E-Prüfzeichen aber erledigt...


    Es sei denn sie wurden mit Lasierung geprüft.

    Hast du zufällig noch die gesetzlichen Quellen, falls du da was gefunden hast.

    ...vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.


    Gerne antworten wir Ihnen:


    Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.


    Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.


    Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.


    Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.


    Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.


    Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.


    Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:


    LTIK Lichttechnisches Institut der
    Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
    Kaiserstraße 12
    76128 Karlsruhe
    Tel.: (07 21) 6 08 25 51
    Fax: (07 21) 66 19 01


    TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
    Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
    12681 Berlin
    Tel.: (0 30) 64 19 72 32
    Fax: (0 30) 64 19 72 33
    Internet: http://www.TUV.com

    Das heißt sämtliche lasierten Leuchten sind in Deutschland verboten - es sei denn man lässt sie vom TÜV eintragen


    Sobald Leuchten auch nur 1% Laser sind verlieren sie ihre Bauartgenemigung...
    Selbst wenn du einen TÜV finden solltest der sie einträgt ändert das nichts an deiner erlöschenen Betriebserlaubnis...
    Einzig eine einzelabnahme beim lichttechnischen Institut ist möglich, die kann je nach Scheinwerfer oder Leuchte mal schnell ein paar Tausend Euro kosten...
    Fällst du durch, ist das Geld weg.


    Habe mich zu diesem Thema informiert, wollte meine Rückleuchten kassieren lassen...
    Nun lasse ich das aber ;(

    Aber das ganze leider nicht als 5-Türer

    genau der Grund warum ich meinen Corsa D verkauft habe...


    Aber hätte ich den E gebraucht mit 150PS und guter Ausstattung gefunden, dann wäre es der geworden...


    Bin aber mit den 100PS auch zufrieden :D


    Zum ausrasten hab ich n Zweirad :m0022:

    mit einem Nippel in der Fassung kolidieren - da heißt es Maßarbeit

    deshalb ist die Beifahrerseite auch wieder mit der normalen Birne ausgestattet 8o den Kontakt hab ich da komplett verbogen...


    Ja stimmt die sitzen ganz dicht an der Abdeckung