Das Fahrgeräusch ist rechtlich irrelevant.
Einzig das in der ZulaBesch teil 1 eingetragene Standgeräusch muss zwingend eingehalten werden.
Sollte es bei einer Kontrolle zu Anzweiflung der Rennleitung kommen und eine Nahfeldmessung erfolgen, wird aus mehreren Messungen der Mittelwert genommen und hierbei durch den Gesetzgeber noch einmal 5dB Messtoleranz eingeräumt, die berücksichtigt werden muss.
Also selbst wenn er im Stand laut gemitteltem Messwert 3dB lauter wäre als eingetragen (+3dB = Verdopplung der Lautstärke!) ist durch die gesetzlich eingeräumte Messtoleranz immer noch etwas Luft nach oben.
Wenn sich bei jemandem mal die Möglichkeit einer Nahfeldmessung mit dem Novus ergäbe, dann hätte man zumindest einen Anhaltspunkt.Aber wer will schon schlafende Hunde wecken?
Danke für deine auffschlussreiche Antwort! Zum Glück gibt es hier Leute mit Ahnung... dieses Forum hat bereits soviele Antworten geliefert. Manchmal blicke ich echt nicht mehr durch was richtig ist und was nicht bei all den verschiedenen TÜV aussagen..
Es kommt erstmal auf jedenfall ein NOVUS VSD dran. Und vielleicht dann ein FMS ESD. Der Rest lässt sich im Nachhinein ergeben. Meine HU ist 2022. Sollte sich 2022 was herausstellen, gebe ich sofort Bescheid ?