Nettes Gadget...war damals bei meinem Astra H Caravan Serie eine Zeitlang bis zur "Entfeinerung". Begründung seinerzeit für den Wegfall: Angeblich mehr Punkte für Fußgängerschutz . Gibt es eine Zulassungserklärung/Eintragungserforderniss bzw. ist die überhaupt nötig hier ?
Nicht, dass es da Konflikte mit Versicherungen bei Unfällen gibt...
Bei einem Konkurrenzhersteller gibt es da wohl Vorbehalte...:
http://www.gute-fahrt.de/rat_t…haubendaempfer/a6691.html
Eine Nachrüstung ist seitens Volkswagen nicht vorgesehen. Für die teilweise angebotenen Nachrüst-Angebote aus dem freien Markt besteht keine Hersteller-Freigabe. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und damit der Versicherungsschutz können damit verloren gehen.
Ob da tatsächlich was dran ist oder nicht ist müßig zu diskutieren. Wenn eine Versicherung eine Chance sieht, Leistungen bei Nachrüstungen zu verweigern, wird sie das machen. Wäre ggf. vorab zu klären.
Davon ab:
Fand den serienmäßigen Lifter ganz praktisch beim Astra H bei der alltäglichen Nutzung (Wischwasser, Ölkontrolle usw.). Obwohl die Hauben heutzutage so leicht sind, dass auch Oberklassenfahrzeuge darauf verzichten.
Möglicher Nachteil: Nachlassender Druck (war bei der Astra-H-Haube nicht der Fall, nur der Heckklappenlifter meiner aktuellen Berta schwächelt a weng).
Andererseits: Für lediglich ca. 50 € mit Versandt könnte man das vorbehaltlich einer Versicherungskonformität schon mal wagen.
Der serienmäßige Haltestab bleibt ja erhalten, falls die Gasdruckfeder später mal schwächeln sollte. Bei serienmäßigem Angebot hätte man diesen als "Reserve" nicht mehr an Bord...