Option der Rückabwicklung
ist aber auch an einige Hürden gebunden.
Erfahrungsgemäß geht es definitiv nur mit Verkehrsanwaltshilfe. Wurden nicht viele Kilometer gefahren, hält sich die Nutzungsentschädigung auch in Grenzen.
Übrigens muß die Rückabwicklung dem Verkäufer (Link nur beispielhaft) gegenüber schriftlich erklärt werden, falls man das vor hat.
Mich würde mal dein Alter und Geschlecht interessieren (gern per PN) und ob bei dem Kauf und Übergabe jemand "erfahrener" dabei war? Manchmal gibt es auch eine Rückgabemöglichkeit im Kaufvertrag oder AGB mit einer Kilometergrenze oder Frist (Zufriedenheitsgarantie).
Ich habe vor 10 Monaten bewußt auf diese Möglichkeit verzichtet und ein Fahrzeug mit Flexcare gekauft.